Die Sitzungen werden basierend auf einem Entscheid des Bundesrates seit dem 1.01.2023 über die Grundversicherung der Krankenkasse abgerechnet (nach offiziellen Tarmed-Ansätzen). Um eine Psychotherapie wahrnehmen zu können, muss eine "Anordnung für Psychotherapie" beim Hausarzt oder einem Psychiater eingeholt werden. Dieser stellt eine Anordnung für 10 Notfallsitzungen oder 15 Einzeltherapiesitzungen aus, die einmalig noch um 15 Sitzungen verlängert werden können. Nach Ablaufen dieser ersten 30 Sitzungen erfolgt ein schriftlicher Bericht, eine Prüfung des Verlaufs sowie der Notwendigkeit für eine weitere Verlängerung der Therapie durch einen Facharzt für Psychiatrie sowie durch den Vertrauensarzt Ihrer Krankenkasse.
Einzelgespräche dauern ca. 50-60 Minuten, Paar- und Familiengespräch ca. 90 Minuten.
Die Abstände zwischen den Therapiegesprächen können gemeinsam und individuell festgelegt werden.